fördert überregional tätige, ambulante Leistungserbringer im Gesundheitswesen (Gesundheitsnetzwerke).
setzt sich dafür ein, dass die Gesundheitsnetzwerke als tragende Säule des Gesundheitswesens anerkannt und weiterentwickelt werden.
setzt sich für wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen, zielführende Anreize sowie die Entfernung von Fehlanreizen, Innovation und hohe sowie transparente Qualität der Leistungserbringung in der ambulanten Versorgung ein.
strebt Erhöhung der Effizienz und Reduktion der Bürokratie der Leistungserbringung durch ambulante Gesundheitsnetzwerke an.
will bei wichtigen Projekten wie EFAS eine aktive Rolle übernehmen.
strebt den Status ambulanter Gesundheitsnetzwerke als selbständige Leistungserbringer gemäss Art. 35 KVG an.

